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Die Stadt Mainburg erinnert an die allgemeine Reinhaltungs- und Reinigungsverpflichtung von öffentlichen Straßen

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Der Bauhof der Stadt Mainburg habe in der letzten Zeit vermehrt festgestellt, dass viele Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung nur unregelmäßig oder unzureichend nachkommen. Gras und Unkraut beeinträchtigt u. a. die Funktionalität der Entwässerungsrinnen, wenn die Gehwege, Bordsteine und Straßen selten oder gar nicht gekehrt werden. 

 

Die Stadt erinnert an die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Danach müssen die Eigen­tümer von bebauten und auch unbebauten Grundstücken, grundsätzlich die angrenzende Straße bis zur Fahrbahnmitte sowie den Gehsteig oder Gehweg zwischen ihren Grundstücksgrenzen auf eigene Kosten reinigen. Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. Genauso weißt die Stadt Mainburg auf den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen hin. Der Rückschnitt ist besonders wichtig, wenn durch Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigt oder verhindert wird. Insbesondere gilt dies für Kreuzungen, Einmündungen und Gehwege. 

 

Gefährden Bäume und Sträucher, die aus Privatgrundstücken herausragen, die Ver­kehrssicherheit im öffentlichen Raum, dann trägt der Grundstückseigentümer bei möglichen Unfällen eine Mitschuld. Gerade bei nasser Witterung können tiefhängende Äste und Zweige den Verkehr erheblich behindern. Ebenso sind verdeckte Verkehrszeichen, Straßennamens- und Hausnum­mernschilder sowie Straßenlampen freizuschneiden, sodass diese wieder mühelos sichtbar sind bzw. ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können. Daneben sollten Besitzer von Waldgrundstücken überprüfen, ob Äste auf öffentliche Wege überhängen. Diese müssen, soweit noch nicht geschehen, nach Art. 29 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz auf die Grenze zurückgeschnitten werden. Es wird auf die einzuhaltenden Lichtraumprofile hingewiesen (siehe Grafik). Auch Mieter, Pächter oder sonstige zur Nutzung Berechtigten sind vom Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtung hinzuweisen. 

 

Bei Fragen steht die Stadtverwaltung (Tel. Nr. 08751 704 -414 oder -324) gerne zur Verfügung. Die Verordnung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mainburg unter www.mainburg.de > Rathaus & Verwaltung > Ortsrecht > Verordnungen > Reinigungs- und Sicherungsverordnung.

 
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