von Erwachsenen
Um aus Ihrer Kirche, Religions- oder weltanschaulichen Gemeinschaft auszutreten, melden Sie sich telefonisch zur Terminvergabe. Ihre Austrittserklärung ist sofort wirksam, wenn sie entgegengenommen wurde.
Wenn Sie Ihren Kirchenaustritt nicht persönlich erklären wollen, können Sie das auch schriftlich machen. Dafür muss Ihre Unterschrift von einem Notariat beglaubigt werden. Ihr Austritt ist dann wirksam, sobald die Erklärung bei uns eintrifft.
Ab dem darauf folgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Diese Dokumente brauchen Sie:
Persönlicher Austritt:
Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
Schriftlicher Austritt:
schriftliche, notariell beglaubigte Austrittserklärung
Kirchenaustritt von Kindern und Jugendlichen
Ab dem 14. Geburtstag müssen Jugendliche die Erklärung zum Austritt selbst abgeben. Sie brauchen dafür keine Zustimmung eines Erwachsenen.
Für Kinder unter 12 Jahren müssen ihre Sorgeberechtigten den Austritt erklären.
Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren muss das Kind zusätzlich selbst zustimmen.
Diese Dokumente brauchen Sie:
Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 35.- € pro Person. Bezahlen können Sie bar oder mit EC-Karte.